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Messung Stoßdämpfung  Seite drucken
Die Notwendigkeit für den Einsatz stoßdämpfender Bodensysteme ergibt sich aus den Bestimmungen der DIN EN 1177 (März 2002). Danach sind ab einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm stoßdämpfende Böden verbindlich vorgeschrieben.





Die Eignung von Fallschutzplatten aus gebundenem, dauerelastischem Recycling-Gummigranulat wird durch ein Prüfzertifikat belegt. Der Nachweis der Stoßdämpfung erfolgt dabei nach der sogenannten
HIC - Methode:

Bei der aktuell gültigen Europanorm DIN EN 1177 (März 2002) werden Beschleunigungswerte der Aufschlagprallmessungen bestimmt. Experimentelle Befunde haben gezeigt, dass auch der Impuls des Aufschlags von entscheidender Wichtigkeit ist.

Dieser Tatsache trägt die Messung des HIC-Wertes (Head Injury Criterion) Rechnung. Der maximale Wert für die Verletzungsgrenze beträgt dabei 1.000 HIC. Die Messung erfolgt mit einem genormten Prüfkopf (Durchmesser: 160 mm, Gewicht: 4,6 kg), der über einen integrierten Beschleunigungssensor die Daten misst und auswertet.

Die Ermittlung der kritischen Fallhöhe erfolgt an vier im Viereck verbundenen Platten durch 9 Messungen (Plattenmitten, Fugen, Kreuzfuge).
Gewertet wird dann die minimale Fallhöhe aller 9 Messungen. Diese Messungen können auch an bereits bestehenden Flächen vor Ort durchgeführt werden. Die zulässige Fallhöhe von Fallschutzplatten nach DIN EN 1177 ermittelt sich somit aus dem jeweiligen Prüfungsergebnis.

 Messung Stoßdämpfung
 Kritische Fallhöhe
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