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Messung Stoßdämpfung  Seite drucken
Die Notwendigkeit für den Einsatz stoßdämpfender Bodensysteme ergibt sich aus den Bestimmungen der DIN EN 1177:2008, EN 1177:2008. Danach sind ab einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm stoßdämpfende Böden verbindlich vorgeschrieben.





Die Eignung von Fallschutzplatten aus gebundenem, dauerelastischem Recycling-Gummigranulat wird durch ein Prüfzertifikat belegt. Der Nachweis der Stoßdämpfung erfolgt dabei nach der sogenannten
HIC - Methode:

Bei der aktuell gültigen Europanorm DIN EN 1177:2008, EN 1177:2008 werden Beschleunigungswerte der Aufschlagprallmessungen bestimmt. Experimentelle Befunde haben gezeigt, dass auch der Impuls des Aufschlags von entscheidender Wichtigkeit ist.

Dieser Tatsache trägt die Messung des HIC-Wertes (Head Injury Criterion) Rechnung. Der maximale Wert für die Verletzungsgrenze beträgt dabei 1.000 HIC. Die Messung erfolgt mit einem genormten Prüfkopf (Durchmesser: 160 mm, Gewicht: 4,6 kg), der über einen integrierten Beschleunigungssensor die Daten misst und auswertet.

Die Ermittlung der kritischen Fallhöhe erfolgt an vier im Viereck verbundenen Platten durch 9 Messungen (Plattenmitten, Fugen, Kreuzfuge).
Gewertet wird dann die minimale Fallhöhe aller 9 Messungen. Diese Messungen können auch an bereits bestehenden Flächen vor Ort durchgeführt werden. Die zulässige Fallhöhe von Fallschutzplatten nach DIN EN 1177:2008, EN 1177:2008 ermittelt sich somit aus dem jeweiligen Prüfungsergebnis.

 Messung Stoßdämpfung
 Kritische Fallhöhe
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